Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen ab dem 14.11.2023
Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH
§ 1 – Geltungsbereich
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Kurs- und Veranstaltungsorte der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH in der Bundesrepublik Deutschland.
§ 2 – Anmeldung und Kündigung
a. Anmeldung
Mit Abgabe oder Übersendung der Anmeldung kommt es zum Vertragsschluss. Die Anmeldungen (auch Online-Anmeldungen ohne Unterschrift) sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der vollen Honorare und berechtigen im Gegenzug zur Teilnahme an den gebuchten Tanzkursleistungen. Es erfolgt in der Regel eine Anmeldebestätigung. Diese ist aber für die Tanzschule nicht verpflichtend und nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einer geschäftsfähigen Person unterschrieben werden. Die unterzeichnende Person wird durch diese Unterschrift automatisch Vertragspartner/in der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH. Anmeldungen über das Anmeldeformular der Webseite der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH (https://bootz-ohlmann.de/) sind einer schriftlichen Anmeldung gleichwertig. Die benannten Formen der Anmeldung erfolgen unter Kenntnisnahme und Anerkennung der allgemeinen Teilnahmebedingungen (im Folgenden aufgeführt).
b. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt tagesaktuell mit dem auf der Anmeldung angegebenen Datum und wird mit der auf dem Anmeldeformular angegebenen festen (Erst-) Laufzeit von i. d. R. 3 oder 12 Monaten abgeschlossen. Die Tanzschule garantiert 40 stattfindende Unterrichtswochen bei einer 12-monatigen Mitgliedschaft. Bei kürzeren Laufzeiten (z. B. 3 Monate) den entsprechenden Anteil. Die Mitgliedschaft berechtigt bei Paartanzkursen zur mehrfachen, bei Solotanzkursen zur einmal wöchentlichen Teilnahme.
c. Kündigung
Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Ausreichend hierfür ist eine E-Mail an info@bootz-ohlmann.de. Geht keine Kündigung ein, verlängert sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und kann dann jeweils mit einmonatiger Frist gekündigt werden.
§ 3 – Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung verpflichtet zur Leistung der vollen Mitgliedsbeiträge. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Leistung der gesamten Mitgliedsbeiträge. Die Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem gewählten Einstiegstermin. Der jährliche oder vierteljährliche Mitgliedsbeitrag wird in monatlichen Raten gezahlt, die jeweils monatlich an dem Tag fällig werden, welcher durch seine Zahl dem Tag entspricht, an dem die Mitgliedschaft begonnen hat. Die Raten werden i. d. R. monatlich per Lastschrift eingezogen. Bei monatlicher Barzahlung oder Überweisung erhebt die ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH aufgrund vermehrten Verwaltungs-, Buchungsposten- und Personalaufwands eine zusätzliche Gebühr pro Zahlung in Höhe von 3,00 €. Die Bearbeitungsgebühr entfällt, wenn die gebuchte Laufzeit in einer Summe im Voraus beglichen wird.
§ 4 – Honorare und Mitgliedsbeiträge
Die aktuellen Mitgliedsbeiträge sind in den jeweiligen aktuellen Programmheften aufgeführt. Die Preise sind Endverbraucherpreise und beinhalten auch die GEMA-Gebühren. Sollte eine Lastschrift nicht eingelöst werden können oder zurückkehren oder aus sonstigen Gründen von dem Kreditinstitut nicht eingelöst werden, so werden die von den Bankinstituten erhobenen Stornogebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € pro erfolgter Rücklastschrift berechnet, sofern die Tanzschule die Rücklastschrift nicht selbst zu vertreten hat. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere Kosten entstanden seien. Soweit sich das Mitglied mit seinen Zahlungen in Verzug befindet und schriftliche Mahnungen der Tanzschule versendet werden, wird darauf aufmerksam gemacht, dass für jede einzelne Mahnung Mahngebühren in Höhe von 2,50 € in Rechnung gestellt werden. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden seien.
§ 5 – Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH, Europaallee 4a, 66113 Saarbrücken, E-Mail: info@Bootz-Ohlmann.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 6 – Nicht-Teilnahme/Krankheitsfall/Höhere Gewalt/Schulferien
Sofern krankheitsbedingt die dauerhafte Teilnahme am Tanzunterricht nicht möglich ist, kann auf Antrag eine gesonderte beitragsfreie Mitgliedschaft vereinbart werden. Die beitragsfreie Mitgliedschaft kann ab Vorlage (Eingang bei der Tanzschule maßgeblich) eines ärztlichen Attestes und nur für volle Monate beantragt werden. Die Beitragsfreistellung kann nur erfolgen, sofern jeweils mindestens eine 1-monatige Teilnahme krankheitsbedingt ausgeschlossen ist. Das Attest muss folgende Informationen enthalten:
• Tanzunfähigkeit (Sportuntauglichkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht ausreichend)
• Konkrete Angabe der voraussichtlichen Dauer der Tanzunfähigkeit
Die Art und der Umfang der Erkrankung müssen nicht mitgeteilt werden. Kommt es während oder nach der beitragsfreien Mitgliedschaft zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfrei gestellten Monate, maximal jedoch um 3 Monate. Eine rückwirkende Einrichtung einer beitragsfreien Mitgliedschaft sowie die rückwirkende Erstattung von Beiträgen sind ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Tanzschule macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass geschäftliche Verpflichtungen, Berufs- oder Geschäftsreisen, Urlaub, fehlende Kinderbetreuung oder ähnliche Gründe nicht als zwingender Grund anerkannt werden und bei darauf begründeten Ausfällen die Mitgliedsbeiträge fortzuzahlen sind. Während der betrieblichen Ferienzeit und an den gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu entrichten, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule garantiert 40 stattfindende Unterrichtswochen im gebuchten Jahreszeitraum, bzw. den entsprechenden Anteil bei kürzeren Laufzeiten. Im Gesamthonorar für die Laufzeit sind die Wochen, in denen kein Unterricht stattfindet, bereits berücksichtigt. Die ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH ist berechtigt, im Falle höherer Gewalt (behördliche Schließung, Krieg, Epidemien, Pandemien) die Teilnahme auf einmal pro Woche zu begrenzen. Im Falle einer hoheitlichen Schließungsanordnung aus vorgenannten Gründen stellt die ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH Online-Lehrmaterial zur Verfügung, welches das Mitglied für die Dauer der Schließung ausdrücklich als Ersatzdienstleistung anerkennt, insbesondere, wenn die geschuldeten 40 Unterrichtswochen pro Jahr (entspricht 10 Unterrichtswochen pro 3 Monate) nicht mehr erreicht werden können. Diese Ersatzdienstleistung gilt jedoch maximal für einen Zeitraum von 3 Monaten pro Kalenderjahr als vereinbart. Danach hat das Mitglied die Möglichkeit durch eine Erklärung in Textform seine Mitgliedschaft beitragsfrei ruhend zu stellen. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, dass die wechselseitigen Leistungen (Zahlung der Mitgliedsbeiträge und Erteilung des Tanzunterrichts) nachgeholt werden, sobald der Hinderungsgrund weggefallen ist und sich die Mitgliedschaft um diesen Zeitraum verlängert.
§ 7 – Allgemeine Teilnahmebedingungen
Ein gründlicher und erfolgreicher Tanzunterricht kann nur bei pünktlicher und regelmäßiger Teilnahme gewährleistet werden. Im Fall grob ungebührlichen Betragens (z. B. Trunkenheit, Tätlichkeiten, Beleidigungen usw.) kann das Mitglied ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von Mitgliedsbeiträgen vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Die ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH unterhält einen angeschlossenen Gastronomiebetrieb. Der Verzehr eigener Speisen und Getränke im Gastronomiebereich der Tanzschule sowie auf Abendveranstaltungen ist nicht gestattet. Zum Gastronomiebereich gehören die Bar, die im Schankraum/Bistro aufgestellten Tische und Stühle sowie der Biergarten. Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmendenzahl, Erkrankung von Tanzlehrenden, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse oder Tanzclubs zusammengelegt, abgebrochen oder auf andere Wochentage oder Uhrzeiten verlegt werden. Die Voraussetzungen für einen ordentlich geleisteten Unterricht gelten auch dann als erfüllt, wenn die Lehrperson oder der Saal gewechselt werden muss oder ein Zusammenlegen von Tanzkursen oder Tanzkreisen seitens der Tanzschule erfolgt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrperson besteht nicht.
§ 8 – Mitgliedskarte
Die Tanzschule erstellt dem Mitglied eine persönliche Mitgliedskarte (RFID-Chipkarte). Hierfür ist die Erstellung eines Fotos des Mitglieds erforderlich. Die ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH nutzt das Foto, damit gewährleistet ist, dass nur Sie die von Ihnen bezahlte Leistung in Anspruch nehmen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, weil die Nutzung des Fotos erforderlich zur Durchführung des Tanzunterrichtsvertrages ist. Das Foto wird ausschließlich für diesen Zweck verwendet. Eine Weitergabe des Fotos an Dritte erfolgt ausschließlich an den für die cloudbasierte EDV der Tanzschule zur Erstellung des Ausweises eingesetzten Dienstleister. Die Mitgliedskarte muss beim Betreten der Tanzschule zum Check-in verwendet werden und berechtigt das Mitglied zum Besuch der angebotenen Kurse. Die Mitgliedschaft in der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, die ausgehändigte Mitgliedskarte ausschließlich höchstpersönlich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Das Mitglied sichert zu, den Verlust der Mitgliedskarte sowie Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich zu melden. Bei einem schuldhaften Verlust der Karte werden 5,00 € für eine Ersatzkarte berechnet. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden seien.
§ 10 – Haftung
Die Ausübung des Tanzens bzw. die sonstige Betätigung in unseren Räumen und auch der allgemeine Aufenthalt in den Räumen und auf Veranstaltungen der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH geschieht auf eigene Gefahr. Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitenden verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist die Haftung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit handelt. Eine Haftung der Tanzschule für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenstände und Geld wird ausgeschlossen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Tanzschule oder deren Mitarbeitende zurückzuführen.
§ 11 – Film- und Fotoaufnahmen
In der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH werden zu bestimmten Gelegenheiten Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Die Bereiche bzw. Säle oder Tanzkurse werden, soweit möglich, gekennzeichnet bzw. es wird mündlich darauf hingewiesen, wann und wo welche Aufnahmen erfolgen. Mit Betreten der Räume der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH wird die Zustimmung zur Fertigung von Film- und Fotoaufnahmen erteilt und die Verwertung honorarfrei gestattet. Die Film- bzw. Fotorechte gehen auf die ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH über. Die Zustimmung erstreckt sich auf die Veröffentlichung in einem Online-Fotoalbum auf der Internetseite www.Bootz-Ohlmann.de und für soziale Netzwerke, insbesondere Facebook und Instagram. Bei Vorliegen eines Widerspruchs in Textform erfolgt die unverzügliche Entfernung eines von Ihnen dort veröffentlichten Fotos.
§ 12 – Videoüberwachung
Wir machen darauf aufmerksam, dass Teile unserer Räume, namentlich die Sicherheitsbereiche wie unsere Kassenbereiche und der Eingangs- sowie Außenbereich aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden. Die Tanzsäle sowie Umkleiden und Waschräume werden zu keiner Zeit videoüberwacht. Um die Privatsphäre aller Besuchenden der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH zu schützen, ist auch den Mitgliedern untersagt, Foto- oder Filmaufnahmen während des Tanzunterrichts anzufertigen.
§ 13 Urheberrecht
Die im Tanzunterricht durch die ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH vermittelten Choreografien unterliegen dem Urheberrecht und sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Dies gilt nicht für allgemein bekannte, nicht von der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH choreografierte Tanzschritte, insbesondere die des Welttanzprogramms (WTP).
§ 14 Buchung eines Kindergeburtstages
- Der Kunde kann seine Buchung über das Internet durchführen. Mit Übersendung des Buchungsformulares kommt es zum Vertragsschluss.
- Die Buchung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des vollen Buchungspreises.
- Es erfolgt in der Regel eine Buchungsbestätigung. Diese ist aber für die Tanzschule nicht verpflichtend und nicht Voraussetzung für die Wirksamkeit des Vertrages. Bei minderjährigen Personen muss die Buchung von einer geschäftsfähigen Person vorgenommen werden. Die unterzeichnende Person wird durch diese Unterschrift automatisch Vertragspartner/in der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH.
- Die Leistungsverpflichtung der Tanzschule Bootz-Ohlmann ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
- Leistungsträger sind von der Tanzschule Bootz-Ohlmann nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über den Vertragsinhalt der Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder abändern.
- Rücktritt durch den Kunden/Umbuchung
- Der Kunde kann jederzeit vor Erlebnisbeginn unter Berücksichtigung von Punkt 5.3 von den Erlebnissen zurücktreten. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der Tanzschule Bootz-Ohlmann. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form (Brief, E-Mail, Fax) mitzuteilen.
- Tritt der Kunde von den Erlebnissen zurück, so kann die Tanzschule Bootz-Ohlmann Ersatz für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der vertraglich vereinbarten Leistungen zu berücksichtigen. Tritt der Kunde die Erlebnisse nicht an, so kann dies nur bei Hinzutreten weiterer Umstände, wie dem einer begründeten Meldung des Kunden innerhalb einer angemessenen Frist, als Rücktritt gewertet werden. In diesen Fällen gelten dann die Bestimmungen bezüglich der Rückabwicklung des Kindergeburtstages gemäß den Berechnungsgrundsätzen. Unterbleibt eine begründete Meldung des Kunden zum Nichtantritt der vertraglich vereinbarten Buchung, so bleibt der Gesamtpreis gemäß den vertraglichen Vereinbarungen weiterhin fällig.
- Die Tanzschule Bootz-Ohlmann kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Erlebnisbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschalieren:
Bis zu 14 Tage vor Erlebnisbeginn 50 % des Gesamtpreises
Vom 7. – 0. Tag vor Erlebnisbeginn 100% des Gesamtpreises
Dem Kunden bleibt es vorbehalten, der Tanzschule Bootz-Ohlmann nachzuweisen, dass ihm keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Bei Gelingen dieses Nachweises ist der Kunde verpflichtet die geringeren Kosten zu bezahlen.Durch die vorstehenden Regelungen bleibt das Recht des Kunden unberührt, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des §651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Die Tanzschule Bootz-Ohlmann ist hiervon rechtzeitig vor Erlebnisbeginn schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) zu unterrichten. Ihre Rechte gemäß §651 b BGB bleiben ebenfalls unberührt.
§ 15 – Datenschutz
Das Mitglied erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der cloudbasierten EDV der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt. Die Daten unterliegen dem Datenschutz. Weiteres ist in der ausführlichen Datenschutzerklärung der ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH geregelt, die auf der Interseite der Tanzschule, www.Bootz-Ohlmann.de, abrufbar ist. Das Mitglied bestätigt, diese zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
§ 16 – Online-Streitbeilegung und Streitschlichtung
Die ADTV-Tanzschule Bootz-Ohlmann GmbH ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für Streitigkeiten zwischen Verbraucher*innen und der Tanzschule, die auf einem Online-Dienstleistungsvertrag basieren, ist die europäische Online-Schlichtungsstelle zuständig. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung finden Sie unter folgendem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE